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AutorenbildJosef Frank

Eine fehlerhafte selbsttragende Abdeckung ist per se keine nicht selbsttragende Abdeckung!

An einer neuen Wohnanlage waren Attikaabdeckbleche an den Terrassen und Dachrändern aus Titanzinkblech vorgesehen und vom Architekten geplant. Die Abdeckungen sollten auf einer Unterkonstruktion aus Holz, Vorstoßblechen zur indirekten Befestigung und einer Schallschutzmatte vollflächig aufliegen und verlegt werden. Aufgrund von farblichen Gestaltungswünschen wurden von der Auftragnehmerin beschichtete Bleche aus Edelstahl mit einer Dicke von 0,5 mm angeboten und verbaut. Kurz nach Fertigstellung der Abdeckungen montiert die Auftraggeberin eine durchgehende konkave Wölbung der Blechoberflächen mit dauerhaften Wasserständen sowie Trommelgeräusche bei starken Niederschlägen.




Bei der exemplarischen Demontage eines der spenglermäßig hergestellten 4-fach gekanteten Bleche wird sodann festgestellt, dass die ca. 2,50 m langen Bleche nur auf insgesamt 4 Stk. Aluminium-Strangpressprofile aufliegen, welche einen Abstand von ca. 75 cm besitzen. Ferner wird festgestellt, dass die Bleche fassadenseitig an der Vorderkante eingehängt und am hinteren Schenkel zur Terrassenseite mit jeweils 2 Stk. Bechernieten fixiert sind, wobei zwischen den Aluminium-Strangpressprofilen und den Abdeckblechen ein pastöser Blechkleber aufgebracht ist.









Auswertung


Nach den Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten können Abdeckungen ausgeführt werden


- mit selbsttragenden gekanteten Klempnerbauteilen oder Industrieprofilen auf korrosionsgeschützten Haltebügeln oder Haltern, die entsprechend am Bauwerk befestigt werden; oder

- mit nicht selbsttragenden gekanteten Bändern und Blechen auf weitgehend vollflächig tragenden Stütz- und Hilfskonstruktionen.


Neben den Vorgaben an Überdeckungen und Tropfkantenabständen sind, je nach Ausführung, insbesondere die Metalldicken zu berücksichtigen. Diese sind in Tabelle 19 „Mindestwerkstoffdicken“ vorgegeben.




Aus der Tabelle geht hervor, dass bei selbsttragenden Abdeckungen bei der Verwendung von Edelstahl eine Mindestdicke von 0,8 mm erforderlich ist und lediglich bei nicht selbsttragenden Abdeckungen bzw. bei vollflächiger Auflage Bleche mit einer Dicke von 0,4 mm verbaut werden dürfen. Dadurch bedingt, dass die Bleche zu dünn und für den Anwendungszweck einer selbsttragenden Konstruktion nicht zulässig sind, kann eine konkave Durchbiegung mit dauerhaften Wasserständen nicht vermieden werden. Hinzu kommt noch, dass aufgrund der Hohllage bei jedem Niederschlag in Form von Regen mit störenden Trommel-geräuschen gerechnet werden muss.


Soweit zum Regelwerksverstoß.


Wir alle kennen das Problem der Dickenzunahme von Abdichtungsbahnen im Bereich der Nähte, welche bei vollständiger Fügetechnik auf Attika- oder Dachrandbrüstungen zu einem wellenförmigen Verlauf der Vorstoß- und Abdeckbleche führen. Daher ist es bei nicht selbsttragend ausgeführten Abdeckungen erforderlich, dass die ohnehin im Lagenversatz verlegten Bitumenabdichtungen im Bereich der Attika/-Brüstungsoberfläche an der Überdeckung ausgeschnitten und somit Naht an Naht aufgeschweißt werden. Bei dieser Ausführung lässt sich eine geradlinige, ebene Oberfläche erzielen, die sich nicht auf die weiterführenden Schichten überträgt und auch keinen Mangel darstellt, da die Horizontale i.d. Regel in einer ausreichenden Höhe über der wasserführenden Schicht liegt.


Die im vorliegenden Fall vom Auftragnehmer vorgenommene Überbrückung der Bitumen-nähte durch Aluminium-Strangpressprofilen in Verbindung mit nur 0,5 mm dicken Abdeck-blechen war von vornherein nicht zielführend bzw. zum Scheitern verurteilt. Da der Auftragnehmer diese Variante auch noch selbst vorgeschlagen bzw. geplant hat, ist er für den entstandenen Schaden durch Abbruch und Neuerstellung allein verantwortlich. Eine weitere Beurteilung zur nicht fachgerechten Befestigung durch „Kleben“ und „Nieten“ war aus technischer Sicht sowie aus vorbeschriebenen Gründen nicht mehr erforderlich.


Zur Schadensbegrenzung ist vorstellbar die Bleche zu entfernen und nach dem Aufbringen von zusätzlichen Aluminium-Strangpressprofilen sowie durchlaufenden 1,5 mm dicken Vorstoß-U-Profilen und einer Schallschutztrennlage komplett neu aufzubringen. Möglich und denkbar wäre auch das Aufbringen einer ausreichend dicken selbsttragenden Abdeckung auf Haltebügeln nach den Vorgaben der Fachregeln des ZVSKH oder des ZVDH. Die hierzu entstehenden Kosten, außer etwaigen Sowieso-Kosten, werden mit Sicherheit von der Auftragnehmerin getragen.










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