Immer wieder tritt bei Ortsterminen auf Biberdächern die Frage auf, wie schmal denn an Anschlüssen beigeschnittene und beigedeckte Biberschwanzziegel sein dürfen, da von Sachverständigen im Dachdeckerhandwerk oftmals zu schmal geschnittene Biberziegel beanstandet werden.
Die folgende Abbildung zeigt exemplarisch einen am Wandanschluss beigedeckten Biberschwanzziegel Format B 18*38 cm, mit einer Breite von ca. 6,5 cm, welcher in der Ausführung den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks widerspricht.
Die Beanstandung, dass der Biberschwanzziegel zu schmal ist trifft zu.
Begründung
Unter Ziffer 2.3.5 „Biberschwanzziegeldeckung“, Klammersatz (3) der b. b. Fachregel heißt es u.a.: „Die Deckung erfolgt regelmäßig im Halbverband, wobei zur Anarbeitung an Details und bei Sonderdachflächen der Viertelverband nicht unterschritten werden darf.“
Dieser Satz bedeutet aus technischer Sicht, dass beim einem 18 cm breiten und im Verband gedeckten Biberschwanzziegel dieses 1/4 exakt 4,5 cm beträgt. Somit ergibt sich bei einem beidseitig um 4,5 cm seitlich im Halbverband überdeckten und darunterliegenden Dachziegel eine Mindestbreite von 9 cm. Andernfalls können die 4,5 cm, sprich der nach Regelwerk geforderte Viertelverband, nicht eingehalten werden.
Für Biberschwanzziegel in anderen Formaten gilt sinngemäß vorbeschriebenes.
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